Meine Leistungen
- als Gutachter, Sachverständiger, Glasspezialist und erfahrener Glasfassadenbauer
- zertifizierter Objektsicherheitsprüfer für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude
nach ON B 1300 und ON B 1301, certified by Austrian Standards
Gutachten und Beweissicherungen
Mängelprüfung, Schadensursachen-Analyse und Bewertung des Schadens zu folgenden Themen:
- Undichte Konstruktionen (Glasdächer, Glaswände)
- Mangelhafte Befestigungen
- Statische Bewertung von Konstruktionsteilen
- Kratzer im Glas
- Schatten oder Schlieren im Glas (Anisotropien, Rollerwaves, Beschichtungsfehler,...)
- Glasbruch, Bruchbildanalyse, Bruchursachenforschung
- Prüfung von Sicherheitsglas, Prüfung der rechtlichen Konformität (ON B3716, OIB, ...)
- Isolierglas, Wärmedämmglas, Sonnenschutzglas, Schallschutzglas - Prüfung auf Konformität mit Ausschreibung oder Planungsvorgabe.
Gutachterliche Beratung und technische Hilfestellung bei
- Bauprojekten, speziell für Glas und Glaskonstruktionen,
- Prüfung von Ausschreibungstexten
- Prüfung von Ausführungsplänen vor Ausführung
gemäß gültigen Fachnormen und Richtlinien (EN, ON, OIB, ...)
Schulungen und Seminare
- für Glas im Bauwesen in technischer und rechtlicher Sicht.
(Materialkunde, Konstruktionsgrundlagen und Normen und Baurecht)
- Sie als Auftraggeber wollen wissen , ob Ihre Reklamation zu Recht besteht, oder
- Sie als Auftragnehmer wollen gutachterlich bestätigt wissen, dass Sie nicht für einen
Mangel verantwortlich sind:
- Erstellen von Gutachten (eingetragener allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger)
- Gutachterliche Stellungnahmen
- Fehleranalysen
- Bruchbildanalyse
- Beweissicherungen
- Schätzung von Mängelbehebungskosten oder Wertminderung bei Mängeln
! ES GILT DIE UNPARTEILICHKEIT ALS OBERSTES GEBOT !
Objektsicherheitsprüfungen von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden nach ON B 1300 und ON B1301
Eigentümer von Wohngebäuden oder Unternehmer mit deren eigenen Firmengebäuden tragen die Verantwortung für
- die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und
- dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. (ABGB, AStV, MRG)
Daher ist eine jährliche Sichtprüfung des Objektes in Form einer ganzheitlichen Betrachtung ein wesentlicher und rechtlich relevanter Vorgang, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Die ÖNorm B 1300 für Wohngebäude und die ÖNorm B 1301 für Nicht-Wohngebäude stellt dafür die Grundlage für regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreie Begutachtungen.
Dabei werden folgende Fachbereiche der Objektsicherheit betrachtet:
- F1 Technische Objektsicherheit
- F2 Gefahrenvermeidung und Brandschutz
- F3 Gesundheit- und Umweltschutz
- F4 Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren
Als von Austrian Standards zertifizierter Objektsicherheitsprüfer für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude mache ich für Sie
- Objektsicherheitsprüfungen mit ausführlicher schriftlicher Dokumentation
- Bestandsaufnahme, Sichtung von Plänen und Bescheiden
- Konsensprüfung des Bestandes
- Dokumentation von Mängeln oder möglichen Gefahren
- Bewertung der Gefahr und das Festlegen einer Frist (gemeinsam mit dem Betreiber oder Erhalter des Objektes) für die Beseitigung der Gefahr oder des Mangels.
- Sofortmaßnahmen im Falle von "Gefahr in Verzug"